Infos

Dokumente und Regelungen

Silbersee-Pachtgelände

Für das Jahr 2024 besteht ein gültiger Pachtvertrag mit der Firma Willersinn. Bedeutet, alle Vereinsmitglieder dürfen das Pachtgelände am Silbersee betreten.
Mitglieder, die das Gelände am Silbersee mit dem Kfz befahren wollen, benötigen zusätzlich eine kostenpflichtige Einfahrtgenehmigung.
Das Gelände am Silbersee ist parzelliert und besteht aus 99 Parzellen. Von den 99 Parzellen werden 84 Parzellen an Mitglieder verpachtet, 15 Parzellen sind sogenannte Vereinsparzellen und stehen allen Mitgliedern zur freien Nutzung zur Verfügung. Für jede Parzelle sind zwei Einfahrgenehmigungen zugelassen.
Die Parzellen am Silbersee und die verfügbaren Einfahrgenehmigungen für KFZ für das Vereinsgelände am Silbersee sind somit limitiert und es besteht kein Recht für Mitglieder,
eine Einfahrtgenehmigung zu erhalten. Mitglieder im Hospitantenjahr können keine Parzelle pachten.
Die bestehenden Pachtverträge behalten ihre Gültigkeit, die bestehenden gültigen Einfahrtgenehmigungen auch. Für die gültigen Einfahrtgenehmigungen für das aktuelle Jahr wird ein Jahresaufkleber 2024 auf der Einfahrtgenehmigung benötigt. Die Jahresaufkleber gibt es bei Philipp Schreiner: SilberseeSportgelaende@wsv-roxheim.de.


Aufgrund des hohen Aufwandes bei einer Änderung des Kfz-Kennzeichens und/oder der Handy-Nummer fällt zukünftig ein Unkostenbeitrag von 25 €
aufseiten der Fa. Willersinn an, um die Änderungen durchzuführen. Auch der Verein hat erhebliche Aufwände damit und erhebt hierfür eine Kostenpauschale von 10 € pro Änderung. Der somit entstehende Unkostenbeitrag pro geändertem Kfz-Kennzeichen beträgt 35 € und wird vom jeweiligen Konto des Mitglieds abgebucht.
Diese Kosten lassen sich heutzutage vermeiden, da sowohl das Autokennzeichen als auch die Handy-Nummer bei einer Neuanschaffung übernommen werden kann.


Die Vertragsbedingungen, die für eine Parzellen-Pacht – zusätzlich zur Vereinsordnung – gelten, findet Ihr hier.
Die Rechtsverordnung für die Regelung der Ausübung des Gemeingebrauchs auf dem Silbersee in der Gemarkung Bobenheim-Roxheim findet Ihr hier.

Arbeitsdienst

Volljährige aktive Mitglieder sind verpflichtet, entsprechend den Bestimmungen der Vereinsordnung Arbeitsdienst zu leisten oder die Ablösesumme zu zahlen.
Nachweis Arbeitsdienst
Ausfüllhilfe Nachweis Arbeitsdienst.

Die folgende Liste der zu anstehenden Tätigkeiten wird regelmäßig aktualisiert. Wir freuen uns auf eure tatkräftige Unterstützung!
Bitte nehmt aber Kontakt mit unserem Arbeitswart auf, bevor Ihr aktiv werdet und besprecht mit ihm, welche Aufgabe ihr erledigen wollt.

Und vergesst nicht, danach das Arbeitsdienst-Formular auszufüllen und unserem Arbeitswart zukommen zu lassen.

Liste der regelmäßig anfallenden Tätigkeiten (hier wäre es natürlich toll, Mitglieder zu finden, die sich bereit erklären, das Thema komplett zu übernehmen):
(Binnendamm) Rasen mähen am Vereinsheim – JOB BEREITS VERGEBEN
(Binnendamm) Kehren am Vereinsheim Binnendamm (Laub entfernen)

Liste der anstehenden Tätigkeiten:
Bitte Aufgaben beim Fachwart erfragen.
(Binnendamm) Schilf zwischen Weg und Altrhein entfernen
(Silbersee) Vereinsparzellen pflegen

Anweisung zur Benutzung der Vereinssegelboote für WSV-Vereinsmitglieder

Offizielle Segeltrainingsaktivitäten sind davon ausgenommen und haben vor einer privaten Nutzung Vorrang.

Vorgehensweise:
1. Auf der Anwender-Ausleihliste nachschauen, ob das gewünschte Boot zu der gewünschten Zeit verfügbar ist.
2. Auf dem Anwender Eintragsformular eintragen, welches Boot gewünscht und verfügbar ist.
3. Auf der Anwender-Ausleihliste nachschauen, ob der Eintrag funktioniert hat.

Die kann man immer brauchen

eine Zusammenstellung der Schifffahrtszeichen, wenn man auf dem Rhein paddelt, sollte man die auf jeden Fall dabeihaben!