Paddeln
Das Wort Kajak selbst ist abgeleitet von dem grönländischen Qajaq und ist ein aus Holz, Knochen und Tierfellen gefertigtes Paddelboot. Das Kajak wird mittels Doppelpaddel angetrieben. Es wurde von den Inuit (Eskimos) als schnelles, wendiges Jagdboot für die Nahrungsbeschaffung in der Arktis entwickelt und dort erfolgreich eingesetzt. Da es auf Schlitten transportiert wurde, musste es leicht gebaut sein. Die Bauweise der Kajaks unterliegt regionalen Unterschieden; in Alaska ist es kurz und breit und in Grönland ist es lang und schmal. Das Kajak ist traditionell ein geschlossenes Männerboot, das oben offene Frauenboot ist das Umiak.
Anfang des 19. Jahrhunderts wurden vereinzelt „Grönländer“ in Deutschland verwendet. 1860 wurde in Breslau der erste Grönländer-Club gegründet.
Aktuell sind wir eine Gruppe aus 6 Erwachsenen und 7 Kindern im Alter zwischen 10 und 16 Jahren, die von zwei Trainern trainiert werden. Wir treffen uns jeden Montag und Freitag um 17:00 Uhr am Vereinsheim, packen für alle die Boote und fahren zum Vereinsgelände am Silbersee oder starten direkt am Altrhein. Wir üben den Umgang mit dem Boot, verschiedene Paddelschläge, eben alles, was man als Paddler gebrauchen kann. Auch das Thema Sicherheit und der Spaß kommen nicht zu kurz. Gegen 19:30 Uhr sind wir wieder am Vereinsheim, säubern die Ausrüstung und verpacken alles wieder.
Im Winter findet das Training jeden zweiten Samstag im Hallenbad Maxdorf statt. Das ist immer besonders schön, da wir das ganze Hallenbad für uns haben! Das sieht dann so aus:
Alle Vereinsmitglieder sind hierzu herzlich eingeladen. Bei Interesse kommt einfach mal zu einem Training – wir freuen uns darauf!
Die 10 goldenen Regeln
Der Schutz der Natur ist uns wichtig, daher halten wir uns an die 10 goldenen Regeln:
In Zusammenarbeit aller Wassersportverbände wurden diese zehn goldenen Regeln auf Anregung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen für den Bereich der an Bundeswasserstraßen angrenzenden Naturschutzgebiete erarbeitet.
- Meiden Sie das Einfahren in Röhrichtbestände, Schilfgürtel und in alle sonstigen dicht und unübersichtlich bewachsenen Uferpartien.
Meiden Sie darüber hinaus Kies-, Sand- und Schlammbänke (Rast- und Aufenthaltsplatz von Vögeln) sowie Ufergehölze.
Meiden Sie auch seichte Gewässer (Laichgebiete), insbesondere solche mit Wasserpflanzen. - Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand zu Röhrichtbeständen, Schilfgürteln und anderen unübersichtlich bewachsenen Uferpartien sowie Ufergehölzen – auf breiten Flüssen beispielsweise 30 bis 50 Meter.
Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand zu Vogelansammlungen auf dem Wasser – wenn möglich, mehr als 100 Meter. - Befolgen Sie in Naturschutzgebieten unbedingt die geltenden Vorschriften. Häufig ist Wassersport in Naturschutzgebieten ganzjährig, mindestens zeitweise, völlig untersagt oder nur unter ganz bestimmten Umständen möglich.
- Nehmen Sie in „Feuchtgebieten internationaler Bedeutung“ bei der Ausübung von Wassersport besondere Rücksicht.
Diese Gebiete dienen als Lebensstätte seltener Tier- und Pflanzenarten und sind daher besonders schutzbedürftig. - Benutzen Sie beim Anlanden die dafür vorgesehenen Plätze oder solche Stellen, an denen sichtbar kein Schaden angerichtet werden kann.
- Nähern Sie sich auch von Land her nicht Schilfgürteln und der sonstigen dichten Ufervegetation, um nicht in den Lebensraum von Vögeln, Fischen, Kleintieren und Pflanzen einzudringen, um diese zu gefährden.
- Laufen Sie im Bereich der Watten keine Seehundbänke an, um die Tiere nicht zu stören und zu vertreiben. Halten Sie mindestens 300 bis 500 Meter Abstand zu Seehundliegeplätzen und Vogelansammlungen und bleiben Sie hier auf jeden Fall in der Nähe des markierten Fahrwassers.
Fahren Sie hier mit langsamer Fahrstufe. - Beobachten und fotografieren Sie Tiere möglichst nur aus der Ferne.
- Helfen Sie, das Wasser sauber zu halten. Abfälle gehören nicht ins Wasser, insbesondere nicht der Inhalt von Chemietoiletten.
Diese Abfälle müssen genauso wie Altöl in bestehenden Sammelstellen der Häfen abgegeben werden.
Benutzen Sie in Häfen selbst ausschließlich die sanitären Anlagen an Land. Lassen Sie beim Stillliegen den Motor Ihres Bootes nicht unnötig laufen, um die Umwelt nicht zusätzlich durch Lärm und Abgase zu belasten. - Machen Sie sich diese Regeln zu eigen, informieren Sie sich vor Ihren Fahrten über die für Ihr Fahrgebiet bestehenden Bestimmungen.
Sorgen Sie dafür, dass diese Kenntnisse und Ihr eigenes vorbildliches Verhalten gegenüber der Umwelt auch an die Jugend und vor allem an nicht organisierte Wassersportler weitergegeben werden.
An kleinen Gewässern mit angrenzenden Naturschutzgebieten betrachtet der Deutsche Kanu-Verband (DKV) die Wasserwanderwege als Wanderwege im Sinne der Naturschutzgesetze und -verordnungen. Ein Verlassen der Wasserwanderwege, d. h. das Anlanden usw. ist hier selbstverständlich nicht gestattet. Der DKV appelliert an seine Mitglieder und alle Kanuwanderer, sich im eigenen Interesse diszipliniert zu verhalten. Ebenso gelten die zehn goldenen Regeln sinngemäß auf allen großen und kleinen Gewässern. Der Kanuwanderer mit seinem muskelkraftbetriebenen Sportboot sollte als aktiver Naturschützer immer bemüht sein, den größtmöglichen Abstand zu schützenswerten Ufer- und Schilfzonen zu halten. Helfen Sie, die Lebensmöglichkeiten der Tier- und Pflanzenwelt in Gewässern und Feuchtgebieten zu bewahren und zu fördern. Durch allgemeine Umweltverschmutzungen sind schon zu viele Lebewesen in ihrem Bestand gefährdet.
Unsere Vereinsboote
Für alle, die kein eigenes Boot haben, stellt der Verein eine breit gefächerte Auswahl an Booten zur Verfügung.
Wir haben:
- 1x Wildwasser 2er
- 1x Wander 2er
- 9x Kinderkajaks
- 7x leichtes Wildwasser bzw. Wanderkajak
- 5x Wanderkajaks
- 4x Rennboote
- 2x 3er Canadier
- 2x 4er Canadier